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   BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 506/83   

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https://dejure.org/1984,16572
BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 506/83 (https://dejure.org/1984,16572)
BAG, Entscheidung vom 20.12.1984 - 2 AZR 506/83 (https://dejure.org/1984,16572)
BAG, Entscheidung vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 506/83 (https://dejure.org/1984,16572)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 506/83
    Für die vom Kläger angeführten und vom Landesarbeitsgericht unter Verweisung auf die Begründung des Arbeitsgerichts gewürdigten Kündigungsgründe gilt im einzelnen folgendes: a) Soweit der Kläger der Beklagten vorwirft, ihm keinen Spe senvorschuß gezahlt zu haben, fehlt es an einem wichtigen Grund schon deswegen, weil er die Beklagte wegen der angeblichen Störung im Leistungsbereich nicht abgemahnt hat (BAG 19, 351).

    d) Auch die bis zum 7. Februar 1982 noch nicht erfolgte Anmietung eines Hauses durch die Beklagte hat dem Kläger keinen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gegeben, weil er die erforderliche vorherige Abmahnung unterlassen hatte (BAG 19, 351).

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 506/83
    Sie wird auch nicht durch das Urteil des Senates vom 19. August 1982 - 2 AZR 230/80 - (BAG 40, 56 = AP Nr. 9 zu 5 9 KSchG 1969) gestützt.
  • BAG, 12.05.1966 - 2 AZR 308/65

    Schadensersatzpflicht - Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 506/83
    Das gilt im übrigen auch dann, wenn beiden Parteien in gleicher Weise ein vertragswidriges schuldhaftes Verhalten vor geworfen werden kann (Urteil des erkennenden Senates vom 12. Mai 1966 - 2 AZR 308/65 - AP Nr. 9 zu § 70 HGB).
  • BAG, 02.12.1965 - 2 AZR 91/65

    Befristung - Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 506/83
    Wählt er die erstere Möglichkeit, dann kann er den kündigenden Arbeitnehmer auf weitere Erfüllung seiner Arbeitsleistung verklagen (Urteil des Senates vom 2. Dezember 1965 - 2 AZR 91/65 - BAG 18, 8 = AP - 22.
  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1052/77

    Arbeitsvertragsparteien - Kündbarkeit des Vertrages - Vertragslücke - Erkennbarer

    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 506/83
    Das Landesarbeitsgericht hat insoweit zutreffend auf das Urteil des erkennenden Senates vom 16. November 1979 - 2 AZR 1052/77 - (AP Nr. 1 zu § 154 BGB) verwiesen.
  • BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 126/70

    Auflösungsverschulden - Probearbeitsverhältnis - Wettbewerbsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 506/83
    Deswegen bleibt der die Beendigung veranlassende Vertragspartner zum Schadenersatz auch dann verpflichtet, wenn das Arbeitsverhältnis im Wege der Parteivereinbarung aufgelöst wird (BAG Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB).
  • BAG, 22.11.1956 - 2 AZR 192/54

    Arbeitsverhältnis: Form der Kündigung, Verspätete Klage wegen Sozialwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 506/83
    Aus dem Zusammenhang der Absätze 1 und 2 des § 628 Abs. 2 BGB ergibt sich die gesetzliche Wertung, daß nicht jede geringfügige schuldhafte Vertragsverletzung, die Anlaß für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewesen ist, die schwerwiegende Folge des § 628 Abs. 2 BGB nach sich zieht (BAG Urteil vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BAG).
  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 506/83
    Aus dem Zusammenhang der Absätze 1 und 2 des § 628 Abs. 2 BGB ergibt sich die gesetzliche Wertung, daß nicht jede geringfügige schuldhafte Vertragsverletzung, die Anlaß für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewesen ist, die schwerwiegende Folge des § 628 Abs. 2 BGB nach sich zieht (BAG Urteil vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BAG).
  • BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79

    Bestimmtheit der Erklärung einer außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 506/83
    Nach dem Urteil des Siebten Senates vom 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - (BAG 37, 267 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Kündigungserklärung) muß die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund für den Erklärungsempfänger zweifelsfrei den Willen des Erklärenden erkennen lassen, von der sich aus § 626 Abs. 1 BGB ergebenden besonderen Kündigungsbefugnis Gebrauch zu machen.
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Allein die Entgegennahme einer Kündigung ohne Ausspruch einer Gegenkündigung führt nicht automatisch zu ihrer Anerkennung im Grunde, sondern kann - gesteht man ihr Erklärungswert zu - allenfalls als Annahme eines in einer unwirksamen Kündigung liegenden Angebots auf Aufhebung eines Arbeitsvertrages gewertet werden (hierzu BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 506/83 - nv., unter II 2 c der Gründe).
  • BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 197/84

    Bemessung einer Kündigungsfrist - Beendigung des Arbeitsverhältnisses im

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 20. Dezember 1984 (- 2 AZR 506/83 - nicht veröffentlicht) entschieden hat, bezieht sich eine derartige Schriftformklausel weder auf die Kündigung noch auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen.
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